Computerüberwachung

Computerüberwachung

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Computer zu überwachen. Um keine Überwachungssoftware auf den Computer spielen zu müssen, ist es hilfreich, den Computer mit einer Überwachungstastatur auszustatten. Diese lassen sich nicht von herkömmlichen Tastaturen unterscheiden, jedoch sind sie mit sensibler Technologie zur Überwachung des Computers ausgestattet. Mit Hilfe von Keyloggern können Eingaben in die Tastatur protokolliert und später ausgewertet werden. Eingebaute Abhörgeräte ermöglichen es leicht und diskret, Gespräche in Nähe der Tastatur aufzuzeichnen. Damit ist es eine Leichtigkeit, Verdachtsmomente zu bestätigen oder aus der Welt zu räumen. Der Keylogger wird nicht von gängigen Antiviren-Programmen als Schadsoftware erkannt und kann somit unentdeckt im Hintergrund agieren. Dort zeichnet er das mit der Tastatur Geschriebene auf und speichert die Daten. Durch die Aufzeichnung der Tastenanschläge lassen sich auch Log-ins und Passwörter unkompliziert herausfinden. Die Überwachung von Mitarbeitern in ihren Büroräumen ist so auch ohne die aufwändige Installation von Überwachungsanlagen dank einer Überwachungstastatur eine Leichtigkeit.

Jedoch gilt es wie bei allen Überwachungsmaßnahmen, die rechtlichen Grundlagen für eine Computerüberwachung zu kennen. Nur so kann man ausschließen, sich selbst strafbar zu machen. Eine Computerüberwachung per Tastatur ist besonders dann sinnvoll, wenn der Rechner selbst nicht manipuliert werden soll oder darf. Da keine Software auf das System gespielt wird, kann ein eventuell vorhandenes Antiviren-Programm auch keinen Alarm auslösen und die Überwachung bleibt unentdeckt. Mit der Überwachungstastatur wird also genau aufgezeichnet, was für Eingaben getätigt werden, ohne das eine Software involviert ist. Das erleichtert auch das Auslesen der Daten, da dazu kein weiteres Programm benötigt wird. Auch die Abhörfunktion arbeitet diskret im Hintergrund. So können Sie Geräusche und Gespräche mitverfolgen, ohne selbst anwesend zu sein. Viele Verdachtsmomente konnten auch diese Weise schon ausgeräumt oder bestätigt werden. Und so manch ein Chef hat mit der Computerüberwachung schon unliebsame Worte zu hören bekommen! Vergewissern Sie sich dennoch über den rechtlichen Rahmen und die rechtlichen Grundlagen, wenn Sie die Computerüberwachung mit Überwachungstastatur bei Ihren Mitarbeitern oder in Ihren Büroräumen einsetzen möchten.

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